Schwerpunktschule

Die Grundschule Mülheim ist seit 2008  Schwerpunktschule, in der beeinträchtigte und nicht beeinträchtigte Schüler gemeinsam in Klassen unterrichtet werden. Inklusion bedeutet die Einbeziehung der Interessen, Fähigkeiten und Möglichkeiten aller Schülerinnen und Schüler in einem gemeinsamen Lernprozess.

Die Förderteams setzen sich jeweils aus den entsprechenen Klassenlehrern, Sonder- und Sozialpädagogen zusammen. In einem inklusiven Unterricht werden alle Kinder mit ihren persönlichen Stärken, Begabungen sowie Problemen und Lernschwierigkeiten möglichst gemeinsam unterrichtet. Wir erkennen die Unterschiedlichkeit der Schülerinnen und Schüler an und versuchen den unterschiedlichen Bedürfnissen im Unterricht  gerecht zu werden.

Konzept

Alle Kinder werden an unserer Schule in ihrer Individualität wahrgenommen und wertgeschätzt.

  • Individuelle Förderung für jedes Kind
  • Co-Teaching: Planung und Durchführung erfolgt im Team (Klassenlehrer und Förderlehrkraft)
  • kooperative Problemlösung, gemeinsame Verantwortung
  • nach Möglichkeit gemeinsamer Unterricht (Lernaktivitäten) und gemeinsames Schulleben (soziale Integration)
  • vielfältige Unterrichtsformen
  • basierend auf der Lernausgangslage werden die Förderpläne erstellt
  • Förderung findet in der Regel im Klassenverband statt
  • bei Bedarf ist auch externe Förderung möglich, sowie Lernen in einer Kleingruppe

Aufnahmeverfahren als Schwerpunktschüler

Bei der Vermutung eines Förderbedarfs sind die Erzieherinnen der Kindertagestätten bzw. die Lehrkräfte der Schule Ihres Kindes die ersten Ansprechpartner.

 Ein sonderpädagogisches Gutachten kann in der Regel bis Ende Januar bei der zuständigen Förderschule (in unserem Bezirk die Theodor-Heuss-Schule in Bendorf) beantragt werden. Die Förderschule veranlasst die Erstellung des  Gutachtens durch einen Förderschullehrer.

Die Anmeldung ihres Kindes erfolgt in jedem Fall bei der für Ihren Schulbezirk zuständigen Grundschule (Sie erhalten von der Gemeinde eine Anmeldeaufforderung), selbst wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Kind diese Schule wegen einer Beeinträchtigung wahrscheinlich nicht besuchen wird.

Wird ein Förderbedarf festgestellt, wird mit Ihnen bei der Eröffnung des Gutachtens besprochen, welche Möglichkeiten der Beschulung für Ihr Kind infrage kommt bzw. pädagogisch sinnvoll erscheint. Das Gutachten mit entsprechendem Antrag geht an die Schulaufsicht (ADD). Sie weist dann Ihr Kind, in aller Regel Ihrem Wunsch entsprechend, einer Förder- bzw. Schwerpunktschule zu.

Entwickelt sich Ihr Kind besonders gut weiter und kann nach den Lehrplänen der Grundschule unterrichtet werden, besteht an einer Schwerpunktschule die Möglichkeit, ohne weiteren bürokratischen Aufwand oder erneuten Test, den Förderstatus aufzuheben.

Tipp: Wohnen Sie in einem andern Schulbezirk, ist die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz für die Schülerbeförderung zuständig und übernimmt in der Regel die Kosten. Ist Ihr Kind aufgrund seiner Beeinträchtigung nicht in der Lage mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule zu fahren, müssen Sie einen gesonderten Antrag auf Transport im Rahmen der Eingliederungshilfe bei der Kreisverwaltung stellen.

Gerne steht Ihnen die Schulleitung der Grundschule Mülheim bei weiteren Fragen zur Verfügung. Außerdem besteht auch die Möglichkeit sich unsere Schule anzuschauen oder einen Beratungs- und Hospitationstermin zu vereinbaren.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://foerderung.bildung-rp.de/